Gemeinsam mit dem SKM-Familienhaus Ossendorfpark hat die Sozialraumkoordination Bickendorf/ Westend/ Ossendorf eine kleine Zusammenstellung dazu erstellt, wer und wie man Unterstützung erhalten kann, wenn die Heizkosten- (Nachzahlungen) zu finanzieller Not führen. Diese Zusammenstellung können Sie untenstehend downloaden und nutzen.
Es gibt Unterstützungsmöglichkeiten, die genutzt werden sollten! Um beispielsweise einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter oder Sozialamt stellen zu können, können Sie das unten zur Verfügung gestellte Formular nutzen.
Für Köln hat die Rheinenergie darüber hinaus einen Sonderfonds über eine Millionen Euro eingerichtet, da die massiv gestiegenen Energiepreise viele Verbraucher*innen in finanzielle Nöte stürzen. Ab dem 01. Oktober steht diese Millionen zur Verfügung, um Wärmesperren aufgrund unbezahlter Rechnungen zu verhindern. Ansprüche stellen können Privat- und Haushaltskund*innen für Erdgas oder Wärme der Rheinenergie, die keine Sozialleistungen erhalten, die die Übernahme von Heizkosten umfassen und die mehr als 20% ihres Haushalts-Nettoeinkommens für Energiekosten aufbringen. Pro Kund*in können maximal 500€ in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier: https://www.rheinenergie.com/de/hilfecenter/rechnung_und_zahlung_1/haertefallfonds/haertefallfonds.html